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Neg. Progressionsvorbehalt
02.03.2010, 19:21
Beitrag: #11
RE: Neg. Progressionsvorbehalt
Update: Habe heute ein SChreiben vom FA bekommen, dass um den neg. ProgVBH ansetzen zu können die Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssten, und ich solle doch eine Anlage V ausfüllen!

Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde!

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LG
Clematis
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