Neg. Progressionsvorbehalt
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02.03.2010, 19:21
Beitrag: #11
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RE: Neg. Progressionsvorbehalt
Update: Habe heute ein SChreiben vom FA bekommen, dass um den neg. ProgVBH ansetzen zu können die Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssten, und ich solle doch eine Anlage V ausfüllen!
Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde! ----------------- LG Clematis |
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