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�nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
27.01.2010, 16:52
Beitrag: #11
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
meyer schrieb:
ecro schrieb:...der als unzul�ssig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid �ber die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.
Ich melde eine a.A. an.

Nix unzul�ssig. Siehe � 351 Abs. 1 2. HS AO. Der �nderungsbescheid ist innerhalb der RB-Frist vollumf�nglich durch Einspruch angreifbar, da nach � 172 Abs. 1. S. 1 i. v. m. 164 AO sowieso eine �nderungsm�glichkeit best�nde.

Hm.... jetzt komm ich ins Gr�beln. Ich hab die zweite Alternative von � 351 (1) stets anders verstanden. N�mlich einfach nur klarstellend.

Das hei�t hier, dass ich zun�chst im Rahmen des Einspruchs an die �nderungssperre gebunden bin, sodann aber die �nderungssperre mittels Korrekturvorschrift �berwinden kann.

Was hier nat�rlich im Ergebnis dasselbe ist.

Danke f�r die Anregung.

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27.01.2010, 16:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2010 16:52 von Petz.)
Beitrag: #12
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Opa schrieb:Na super, und man darf dann raten wie es zu den VZ kommt?

N�, die VZ werden doch genau so dargestellt wie die Festsetzung der Einkommensteuer.

Au�erdem habe ich noch keinen VZ-Bescheid gesehen, wo Kapitalertr�ge ab 2009 ber�cksichtigt wurden.

Das kann eigentlich erst dann auftauchen, wenn ESt 2009 veranlagt werden, erst dann hat man ja Kapitalertr�ge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
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27.01.2010, 17:03
Beitrag: #13
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Bleibt immernoch die urspr�ngliche Frage:

"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"

Wenn H-C es auch nicht nachvollziehen kann, dann sollte das FA schon etwas mehr Text zur Erkl�rung schreiben, denn in der Berechnung der VZ steht ja nur eine Zahl. Und die sollte schon erl�utert werden.
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27.01.2010, 18:42
Beitrag: #14
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Der Text steht immer bei VZ.

Wie ich doch erl�utert habe, k�nnen da bis jetzt noch gar keine Kapitalertr�ge drin enthalten sein.

Und wenn es denn soweit ist, wird man die Kapitalertr�ge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, doch selber erkl�rt haben m�ssen.

Und dann sollte man doch wissen, wo die Zahl herkommt.
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27.01.2010, 21:02
Beitrag: #15
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Ist ein Bescheid bez�gl VZ auch dann vorl�ufig, wenn die Steuervorauszahlung mit Null festgelegt wird? Damit ist doch Nichts festgesetzt worden?WinkBig Grin

Die Null nicht nur eine mathematisch sehr interessante Zahl.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.01.2010, 23:15
Beitrag: #16
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Ein VZ-Bescheid steht immer unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung.

Er ist nicht vorl�ufig.
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02.02.2010, 12:38
Beitrag: #17
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Habe heute einen neuen Vorauszahlungsbescheid �ber Einkommensteuer und Solidarit�tszuschlag erhalten von Null �, mit der Info, das mein Einspruch sich hiermit erledigt hat.

Na geht doch.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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02.02.2010, 13:09
Beitrag: #18
RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Dagegen l�sst sich ja nichts mehr sagen :-)

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