�nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 16:52
Beitrag: #11
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
meyer schrieb:ecro schrieb:...der als unzul�ssig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid �ber die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.Ich melde eine a.A. an. Hm.... jetzt komm ich ins Gr�beln. Ich hab die zweite Alternative von � 351 (1) stets anders verstanden. N�mlich einfach nur klarstellend. Das hei�t hier, dass ich zun�chst im Rahmen des Einspruchs an die �nderungssperre gebunden bin, sodann aber die �nderungssperre mittels Korrekturvorschrift �berwinden kann. Was hier nat�rlich im Ergebnis dasselbe ist. Danke f�r die Anregung. � |
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27.01.2010, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2010 16:52 von Petz.)
Beitrag: #12
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Opa schrieb:Na super, und man darf dann raten wie es zu den VZ kommt? N�, die VZ werden doch genau so dargestellt wie die Festsetzung der Einkommensteuer. Au�erdem habe ich noch keinen VZ-Bescheid gesehen, wo Kapitalertr�ge ab 2009 ber�cksichtigt wurden. Das kann eigentlich erst dann auftauchen, wenn ESt 2009 veranlagt werden, erst dann hat man ja Kapitalertr�ge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. |
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27.01.2010, 17:03
Beitrag: #13
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Bleibt immernoch die urspr�ngliche Frage:
"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen" Wenn H-C es auch nicht nachvollziehen kann, dann sollte das FA schon etwas mehr Text zur Erkl�rung schreiben, denn in der Berechnung der VZ steht ja nur eine Zahl. Und die sollte schon erl�utert werden. |
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27.01.2010, 18:42
Beitrag: #14
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Der Text steht immer bei VZ.
Wie ich doch erl�utert habe, k�nnen da bis jetzt noch gar keine Kapitalertr�ge drin enthalten sein. Und wenn es denn soweit ist, wird man die Kapitalertr�ge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, doch selber erkl�rt haben m�ssen. Und dann sollte man doch wissen, wo die Zahl herkommt. |
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27.01.2010, 21:02
Beitrag: #15
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Ist ein Bescheid bez�gl VZ auch dann vorl�ufig, wenn die Steuervorauszahlung mit Null festgelegt wird? Damit ist doch Nichts festgesetzt worden?
![]() ![]() Die Null nicht nur eine mathematisch sehr interessante Zahl. ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.01.2010, 23:15
Beitrag: #16
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Ein VZ-Bescheid steht immer unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung.
Er ist nicht vorl�ufig. |
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02.02.2010, 12:38
Beitrag: #17
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Habe heute einen neuen Vorauszahlungsbescheid �ber Einkommensteuer und Solidarit�tszuschlag erhalten von Null �, mit der Info, das mein Einspruch sich hiermit erledigt hat.
Na geht doch. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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02.02.2010, 13:09
Beitrag: #18
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Dagegen l�sst sich ja nichts mehr sagen :-)
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