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Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
14.01.2010, 21:31
Beitrag: #11
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
stimmt, es ging ja um KUWink
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14.01.2010, 21:32
Beitrag: #12
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.
Das klingt überzeugend. Aber:

Ich würde mich mal auf den Standpunkt stellen, was für die Berechnung der UmsatzSTEUER nicht erforderlich ist, muß in die Erklärung auch nicht rein, wenn es nicht explizit im UStG vorgeschrieben ist. Und für nicht steuerbare Umsätze gibt es glaube ich keine Vorschrift.
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14.01.2010, 21:35
Beitrag: #13
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.


Das UStG KANN - wie oben ausgeführt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.

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14.01.2010, 21:36
Beitrag: #14
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
tosch schrieb:Und für nicht steuerbare Umsätze gibt es glaube ich keine Vorschrift.

Für nicht unter das UStG fallende Sachen KANN es doch gar keine Vorschrift geben.

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14.01.2010, 22:01
Beitrag: #15
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
ecro schrieb:
Eisvogel schrieb:Ich würd mal sagen, wegen § 15 Abs. 2 und 3 UStG.

Das UStG KANN - wie oben ausgeführt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.

Unterschreib! Mir wäre auch nur die VoSt Aufteilung eingefallen, weil inl VoSt auch auf nstb Umsätze entfallen kann und dann nabzf ist! Beim KU würde ich die Angabe einfach verweigern und das FA nach der Rechtsgrundlage fragen.
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14.01.2010, 22:04
Beitrag: #16
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Ich zäume das Pferd mal von hinten auf:

Der Kleinunternehmer muss generell eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben (ich kann § 18 UStG nichts Gegegenteiliges entnehmen).

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird meist (spätestens nach dem Erstjahr) darauf verzichtet.

=> Steuererklärung ist (theoretisch) samt Anlagen (UR) abzugeben.

Oder hab´ ich jetzt einen auf den Augen?

fragt: die Catja

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14.01.2010, 22:06
Beitrag: #17
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Weia, da hab ich ja was angerichtet.

Nochmal: Wie kommen Angaben zu Sachverhalten, die nicht unters Gesetz fallen, in die Steuererklärung?

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14.01.2010, 22:28
Beitrag: #18
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Gar nicht, weil siehe Erläuterungen zu Anlage UR

Zitat:Einzutragen sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4
Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG). Über die in dieser Zeile
einzutragenden Umsätze sind Zusammenfassende Meldungen
beim Bundesamt für Finanzen abzugeben. Das gilt nicht für
Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden.

Oder war das jetzt zu simpel?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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14.01.2010, 22:33
Beitrag: #19
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
Jetzt hab´ ich´s auch geschnallt...

o.k.: Ich finde in den BT-Drucksachen nix, was zur Begründung herhalten kann.
Die Bilanzierungsgrundsätze können es ja auch nicht sein, denn dafür kann jka das USt-Rechnt nichts.

Formularwut des Gesetzgebers und Freude an der Verprobung zwischen USt und Ertragsteuern?

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14.01.2010, 22:34
Beitrag: #20
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze
aus der anleitung zur UStE

Zur Umsatzsteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben.

Sonstige nicht steuerbare Umsätze sind alle anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nicht im Inland erbracht werden und die steuerbar wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.

aber das hilft auch nicht wirklich weiter Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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