das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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28.05.2009, 17:17
Beitrag: #91
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Bl�dsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt h�chstens die M�glichkeit einer TEE und die w�re bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht?Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle. Zitat:Der �173 spricht von nachtr�glichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar.Wird aber wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Hatte jetzt einen Fall: Bescheid v. 24.03. / 10a Bescheinigung v. 22.03. / beim FA eingereicht 30.04. --> Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist. (Hat mich hier aber nicht interessiert, da keine steuerl. Ausw.) Zitat:Vorl�ufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gew�rfelt.Ja, alte Berufskrankheit. ![]() |
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28.05.2009, 17:31
Beitrag: #92
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist Dieser Fall widerspricht nicht meiner Auffassung. Da hier nicht strittig war, ob die Bescheinigung einen �nderungsgrund darstellt. Wurde aber trotzdem falsch beurteilt, da es hinsichtlich der Beurteilung der NACHTR�GLICHKEIT auf den Zeitpunkt der FREIGABE durch den Bearbeiter ankommt. Die liegt ca. 10 Werktage vor dem bescheiddatum. Es kommt nicht darauf an welches Datum auf dem Bescheid steht. Zitat:Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle. Dann w�rde ich ein Schreiben aufsetzen und das Finanzamt fragen, wie sie sich das vorstellen, welchen Weg man denn gehen soll. Frage explizit nach einer �nderungsm�glichkeit nach � 173 oder ob man den Bescheid in diesem Punkt vorl�ufig machen k�nnte. Weise darauf hin, dass eine TEE in diesem Fall nicht sachdienlich ist. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.05.2009, 17:57
Beitrag: #93
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:Dann w�rde ich ein Schreiben aufsetzen und das Finanzamt fragen, wie sie sich das vorstellen, welchen Weg man denn gehen soll. Frage explizit nach einer �nderungsm�glichkeit nach � 173 oder ob man den Bescheid in diesem Punkt vorl�ufig machen k�nnte. Weise darauf hin, dass eine TEE in diesem Fall nicht sachdienlich ist.Ja, werd ich so machen. DANKE Bis jetzt kamen die Bescheinigungen fast immer p�nktlich bzw. konnt ich es immer "hindeichseln", nur in Einzelf�llen hakt es eben manchmal. |
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16.06.2009, 11:44
Beitrag: #94
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Antwort v. FA: "...wird der ESt-Bescheid durch Teilabhilfe vorl�ufig erlassen..."
Es geht doch, wenn sie nur wollen. ;-) |
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15.10.2009, 14:12
Beitrag: #95
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Bekomme ich doch heute eine Einspruchsentscheidung weil die Ef (also ich) angeblich nicht auf die 2 Schreiben v. ... geantwortet h�tte (Es ging um eine AG Bescheinigung). Nach mehreren Telefonaten stellt sich heraus, da� das erste Schreiben an den Mandanten ging, der er es an seinen AG weiterreichte. Das zweite Schreiben ging direkt an den AG. Jetzt bekomme ich die AG Bescheinigung und die EE gleichzeitig grrr....
Aber angeblich hab ich nicht geantwortet, Die spinnen die Bayern. So etwas bringt mich auf die Palme. |
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15.10.2009, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 18:30 von meyer.)
Beitrag: #96
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:Bekomme ich doch heute eine Einspruchsentscheidung weil die Ef (also ich) angeblich nicht auf die 2 Schreiben v. ... geantwortet h�tte (Es ging um eine AG Bescheinigung). Nach mehreren Telefonaten stellt sich heraus, da� das erste Schreiben an den Mandanten ging, der er es an seinen AG weiterreichte. Das zweite Schreiben ging direkt an den AG. Jetzt bekomme ich die AG Bescheinigung und die EE gleichzeitig grrr....Etwas komisch, dass die Korrespondenz nicht an Sie ging, wenn der Einspruch von Ihnen eingelegt wurde. Der Ef. ist aber nicht der Berater, sondern der Stpfl. Ansonsten, wenn es ein reines Nachweisproblem und sonst nicht streitig war: Antrag auf schlichte �nderung stellen, nicht klagen. Insofern ist, wenn der Nachweis jetzt vorliegt, noch nichts endg�ltig in den Brunnen gefallen. |
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15.10.2009, 18:35
Beitrag: #97
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Antrag auf schlichte �nderung nach Einspruchsentscheidung?
Ja es ist so eigenartig. Der Bescheid ging an mich, da ich die komlette steuerl. Vertetung bzw. Zustellungsvollmacht habe. Ich habe Einspruch eingelegt, die 2 Briefe des FA (um nochmals den Nachweis zu haben) sind nicht zu mir gelangt, aber jetzt schicken sie mir die EE, weil ich nicht auf die Schreiben geantwortet h�tte. Ja wie denn, wenn ich von nix wei�? |
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16.10.2009, 07:46
Beitrag: #98
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Da war mal wieder eine RBSt-bearbeiterin sehr vorschnell. Ich w�rde mal Ihr telefonieren und deutlichste Worte sprechen. So ein Vorgehen nervt tierisch und sollte nicht geduldet werden, die AO gilt auch f�r das FA.
frankts NB:War es eine Dame vom FA 9163? Da gibt es eine Dame, die schnelle, statistikf�rdernde EE liebt. |
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16.10.2009, 08:26
Beitrag: #99
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:Antrag auf schlichte �nderung nach Einspruchsentscheidung? Na klar. Der muss aber so gestellt werden, dass eine �nderung dann auch ohne weitere Sachaufkl�rung m�glich ist. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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16.10.2009, 09:43
Beitrag: #100
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Ja, ist eigentlich ein glasklare Sache.
FA 9163 ist es nicht, aber vielleicht hat die Dame auch gewechselt. |
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