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Prüfung durch eine BG
06.10.2008, 17:08
Beitrag: #2
RE: Prüfung durch eine BG
Hallo,

für mich nicht so ganz nachvollziehbar ist, warum hier der bereits abgeprüfte Zeitraum nochmals Gegenstand einer Prüfung sein soll.

Ich würde, soweit das einzurichten ist, grundsätzlich auf eine Prüfung im Büro des Beraters bzw. beim Mandanten plädieren.
Normalerweise prüft die BG ja auch ein paar andere Dinge als lediglich die ordnungsgemäße Erklärung der Beiträge.
Zudem gibt es eine Kommunikationsschnittstelle zwischen der RV und der BG, wonach die RV Änderungen im Jahresbrutto berichtsmäßig an die zuständige BG übermittelt. Ob die dann separat prüfen oder sich auf die Zahlen verlassen ist deren Sache.

Ich würde hier jedenfalls auch keine Unterlagen herausgeben. Ist immer so eine Sache, weil man nie weiß, was so ein Prüfer alles kopiert oder sogar entwendet. Letzteres ist mir mehrmals untergekommen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Prüfung durch eine BG - frankts - 06.10.2008, 08:51
RE: Prüfung durch eine BG - zaunkönig - 06.10.2008 17:08

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