06.10.2008, 08:51
Ich bin mir im folgenden Fall unsicher, wie ich reagieren soll. Mandant wurde durch eine BG geprüft; es kam zu einer erheblichen Nachzahlung ohne irgendeine Besprechung, Rückfrage oder ein Vorabinfo. Folge war natürlich ein Widerspruch, über den bis heute noch nicht entschieden wurde. Jetzt hat sich ein Bearbeiter der BG zu einem Vororttermin angekündigt, um die Unklarheiten zu beseitigen. Gleichzeitig übersendet er eine Prüfungszeitzaum für den Zeitraum, der bereits geprüft wurde und wo das Widerspruchsverfahren noch läuft.
Ich halte das eigentlich für ein unmögliches Verfahren, wo ich dieser Aufforderung nicht nachkommen möchte. Vor allem auch, weil ich nach den Erfahrungen mit der Vorprüfung im Widerspruch angekündigt hatte, nie mehr dieser BG Unterlagen zur Prüfung an Amtsstelle zu überlassen, wegen dieser bürgerunfreundlichen Behandlung.
Bin ich jetzt da eigensinnig oder würdet ihr genauso handeln.
Für Meinungen wäre ich dankbar.
frankts
Ich halte das eigentlich für ein unmögliches Verfahren, wo ich dieser Aufforderung nicht nachkommen möchte. Vor allem auch, weil ich nach den Erfahrungen mit der Vorprüfung im Widerspruch angekündigt hatte, nie mehr dieser BG Unterlagen zur Prüfung an Amtsstelle zu überlassen, wegen dieser bürgerunfreundlichen Behandlung.
Bin ich jetzt da eigensinnig oder würdet ihr genauso handeln.
Für Meinungen wäre ich dankbar.
frankts