Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
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23.05.2008, 11:22
Beitrag: #22
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RE: Umfrage Buchführungsrechnung Jahresende
Auszüge aus Baetge/Kirsch/Thiele "Bilanzen":
"Für die abstrakte Passivierungsfähigkeit nach den GoB müssen folgende Kriterien herangezogen werden: 1. Es muss eine Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vorliegen, 2. mit der Verpflichtung muss eine wirtschaftliche Belastung für das bilanzierende Unternehmen verbunden sein, und 2. die wirtschaftliche Belastung muss quantifizierbar sein. Erfüllt ein Sachverhalt diese drei Kriterien, so ist er abstrakt passivierungsfähig und nach dem Passivierungsgrundsatz zu bilanzieren." An anderer Stelle zum Thema "Ansatz von Verbindlichkeiten": "Bei Verbindlichkeiten, die mit einer Gegenleistung verbunden sind, beruht die Verpflichtung normalerweise auf einem Vertrag. Das Verpflichtungskriterium ist bereits bei Vertragsschluss erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt besteht allerdings noch keine wirtschaftliche Belastung, da der Verpflichtung ein in der Regel gleichwertiger Anspruch gegenüber steht. Das in diesem Fall den Passivierungszeitpunkt bestimmende Kriterium der wirtschaftlichen Belastung ist dann erfüllt, wenn die Gegenleistung vom Geschäftspartner des Bilanzierenden erbracht wurde, ohne dass der Bilanzierende seine Leistung bereits erbracht hätte." Ich verstehe das dann so, dass ein Beratungsvertrag nicht ausreichen würde, um eine Verbindlichkeit anzunehmen, da die Leistung noch nicht erbracht wurde. Ein Erbringen der Leistung zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung sehe ich nicht als (nur) wertaufhellend, sondern als wertbegründend. Ich stimme also in beiden Fällen für eine Rückstellung. Gruß Buchi |
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