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nachträgliche Anschaffungskosten
20.01.2008, 17:24
Beitrag: #3
RE: nachträgliche Anschaffungskosten
Hallo,

der Aufwand für die Restaurierung übersteigt sowohl den historischen als auch den Zeitwert.

Demnach wird ja wohl ein Wirtschaftsgut geschaffen, dass in sich entweder als absolut neuwertig zu beurteilen ist oder aber einer außerordentlichen Wertsteigerung unterliegt.

In beiden Fällen liegt kein sofort abzugsfähiger Aufwand vor sondern der Aufwand ist zu aktivieren und entsprechend einer erhöhten Nutzungsdauer abzuschreiben. Angesichts der Grundsanierung gehe ich von einer erneuten 6 jährigen Nutzungsdauer aus.

Was ist ein H- Kennzeichen? Wohl keine Zulassung in Hannover.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: nachträgliche Anschaffungskosten - zaunkönig - 20.01.2008 17:24

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