Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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22.10.2013, 09:08
Beitrag: #19
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(22.10.2013 06:29)Meandor schrieb: Wenn das Finanzamt irgendwann mal den Bescheid ändern will, dann wäre Dein Einspruch zulässig und begründet. Man könnte die Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks beantragen. Die Ablehnung wäre dann ein VA. ® |
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