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Berichtigungsvorschrift?
20.02.2013, 15:28
Beitrag: #6
RE: Berichtigungsvorschrift?
Ich sehe schon, die blöde Idee hatte schon jemand vor mir und ist damit baden gegangen:
"Werden dem Finanzamt im Einspruchsverfahren Tatsachen erstmals bekannt, die eine höhere Wertfeststellung rechtfertigen, steht der Änderung des Verwaltungsakts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, daß der Einspruch nach entsprechendem Hinweis auf die Verböserungsmöglichkeit zurückgenommen wurde." - Urt.; BFH 11.3.1987, II R 206/83; BStBl 87 S. 417
frankts

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Berichtigungsvorschrift? - frankts - 08.02.2013, 18:06
Berichtigungsvorschrift? - showbee - 08.02.2013, 18:48
Berichtigungsvorschrift? - showbee - 08.02.2013, 21:22
RE: Berichtigungsvorschrift? - frankts - 20.02.2013 15:28

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