08.02.2013, 18:06
Hallo zusammen,
Ich bin jetzt schon Zuhause und grüble über eine Idee nach. Wir haben gegen einen Est-Bescheid eingelegt und im Verfahren dem Veranlager den Ordner mit allen Belegen vorgelegt. Der hat angeblich alle Belege angeschaut und gemeint, wir sollten den Einspruch zurücknehmen, da aufgrund der Belege..... Wir haben das nicht gewollt -jetzt liegt der Fall in der RB-Stelle. Jetzt kommt die Idee: nehmen wir den Einspruch zurück kann das FA den nicht unter dem V.d.N. stehenden Bescheid auf Grund der Erkenntnisse aus den Ordnern ändern? Neu wären doch die Tasachen nicht mehr. Oder liege ich total daneben - ich kann erst Montag wieder an die Literatur.
Bin sehr unschlüssig, mir erscheint der Weg zu einfach.
frankts
Ich bin jetzt schon Zuhause und grüble über eine Idee nach. Wir haben gegen einen Est-Bescheid eingelegt und im Verfahren dem Veranlager den Ordner mit allen Belegen vorgelegt. Der hat angeblich alle Belege angeschaut und gemeint, wir sollten den Einspruch zurücknehmen, da aufgrund der Belege..... Wir haben das nicht gewollt -jetzt liegt der Fall in der RB-Stelle. Jetzt kommt die Idee: nehmen wir den Einspruch zurück kann das FA den nicht unter dem V.d.N. stehenden Bescheid auf Grund der Erkenntnisse aus den Ordnern ändern? Neu wären doch die Tasachen nicht mehr. Oder liege ich total daneben - ich kann erst Montag wieder an die Literatur.
Bin sehr unschlüssig, mir erscheint der Weg zu einfach.
frankts