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Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
06.11.2012, 17:46
Beitrag: #6
RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften
Im grunde kannst du bei Gesellschafterwechseln die Bescheinigungen der Banken vergessen.

Bei mir hat mal ein Börsenverein angeklopft und nach steuerlicher Beratung gefragt. Ich habe dankend abgelehnt.

Wenn da zum Beispiel A ausscheidet und dafür B reinkommt, dann wurden die Aktien quotal von A an B veräußert, ohne dass die Bank was davon weiss. Ergo wird dieser vorfall auch nicht in den Steuerbescheinigungen abgebildet. Da darf man dann ganz fleissig Tapeten basteln und dem FA verklickern, warum andere Werte richtig sind als die in den Steuerbescheinigungen.....

Der Verein bei mir hatte 30 mitglieder mit unterschiedlichen Summen die jeder monatlich da eingezahlt hat. Pro Jahr ca 5-6 Austritte und Neuaufnahmen und monatliche Depotumschichtungen um die 100. Die damit verbundene Arbeit kann keiner bezahlen wenns nicht automatisiert läuft...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Verlustverrechnungstöpfe bei Personengesellschaften - Jive - 06.11.2012 17:46

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