Versagung der Unternehmereigenschaft
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15.05.2012, 20:21
Beitrag: #2
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RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Kann man nicht Unterlagen aus der Existenzgründungsberatung übersenden? Ggf gabs da einen Businessplan? Ansonsten war es klar, dass die FinVerw nun genauer hinschauen muss. Mit der UG kann sich jedermann für paar Euros eine KapGes aufsetzen. Je nach Sicherheit der GF-Ges auch mündlichen Erörterungstermin im Amt anregen und Druck machen. Im persönlichen Gespräch dann auch Dringlichkeit aufzeigen indem man bspw. unverholen eine Klage (m.E. dann Feststellungsklage?) in Aussicht stellt.
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Versagung der Unternehmereigenschaft - ecro - 15.05.2012, 20:02
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - showbee - 15.05.2012 20:21
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RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - tosch - 15.05.2012, 21:44
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RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - höfner501 - 16.05.2012, 14:55
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - ecro - 16.05.2012, 16:05
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