15.05.2012, 20:02
Ich hätte das schon längst schreiben sollen, aber das Thema ist so griffig wie nasse Seife.
Eine UG wird gegründet, erste Ausgaben fallen an. Mit dabei eine Beratungsrechnung für Existenzgründung, die die UG trägt.
Die UStVA wird abgegeben, Rechnungskopie liegt bei.
Finanzamt eröffnet USt-Sonderprüfung und kommt zu dem Ergebnis, eine Unternehmereigenschaft liege nicht vor.
Argumente:
1. Der die UG hat keinen eindeutigen Sitz der Geschäftsführung, der HR-Eintrag zählt nicht.
2. Ein Partner der UG, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, ist nicht ermittelbar.
3. Die Buchführung ist mangelhaft.
4. Typische Vorbereitungshandlungen wie Lager-Anmietung, Wareneinkauf usw. liegen nicht vor (Zitiert wird der UStAE)
Gesamtaussage: Die UG hat nicht eindeutig erkennbar die Absicht nachgewiesen, unternehmerisch tätig zu sein.
Gegenargumente des Steuerberaters, also.....ähm....ich.
1. Richtig, im Moment zieht der GF von hier nach da und macht alles am Laptop. Räume werden gesucht (und schließlich auch gefunden), jedoch ist die nachrangig, da es sich um ein Beratungsunternehmen handelt.
2. Doch, ist ermittelbar. Google und Unternehmensregister helfen. Es ist auffällig, dass der Geschäftspartner gegen 34a GmbHG und 6 TelemedienG verstößt - mit anderen Worten, das Impressum ist unter aller Kanone. Aber das ist dessen Problem, nicht das der UG.
3. Stimmt. Ich hab auch schon gemeckert wegen der unzureichenden Aufbereitung. Die wesentlichen Dinge sind jedoch ersichtlich.
4. Bei dieser Argumentation wäre auc ich kein Unternehmer. Das ist billige Polemik ohne Substanz.
Gesamtaussage: Die Aussage des FAs ist schwammig und es ist nicht erkennbar, welche Art Unterlagen man denn nun sehen möchte.
Der GF wird nun krank und die UG "pausiert".
Im Versagungsbescheid werden die Aussagen des Prüfungsberichtes wiederholt, ohne dass eine Bezugnahme auf meine Einlassungen wahrzunehmen ist.
Es steht zu erwarten, dass der Einspruch ebenfalls mit Gebetsmühlen abgeschmettert wird, so dass gestritten werden muss.
Soweit der Sachverhalt, der in Gänze natürlich etwas komplexer ist.
Was ich wissen will: Hat von euch schon mal jemand sowas gehabt? Was unternimmt man gegen eine solche Sturheit, die sämtliche Einlassungen und Belege entgegnungslos an sich vorüberziehen lässt - wobei gleichzeitig ungreifbare und wohl auch unangreifbare Aussagen als Totschlagargumente herangezogen werden?
Mir ist bewusst, dass ich den Fall knapp dargestellt habe. Vielleicht ergibt sich aber dennoch eine Anregung.
Verfahrensrechtlich sind wir jetzt beim Einspruch gegen den Versagungsbescheid und den 218er Rückforderungsbescheid für zwischenzeitlich doch ausgezahlten kleine Vorsteuerbeträge.
Solch einen blöden Fall hatte ich noch nie....
Und was steckt dahinter?
Eine UG wird gegründet, erste Ausgaben fallen an. Mit dabei eine Beratungsrechnung für Existenzgründung, die die UG trägt.
Die UStVA wird abgegeben, Rechnungskopie liegt bei.
Finanzamt eröffnet USt-Sonderprüfung und kommt zu dem Ergebnis, eine Unternehmereigenschaft liege nicht vor.
Argumente:
1. Der die UG hat keinen eindeutigen Sitz der Geschäftsführung, der HR-Eintrag zählt nicht.
2. Ein Partner der UG, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, ist nicht ermittelbar.
3. Die Buchführung ist mangelhaft.
4. Typische Vorbereitungshandlungen wie Lager-Anmietung, Wareneinkauf usw. liegen nicht vor (Zitiert wird der UStAE)
Gesamtaussage: Die UG hat nicht eindeutig erkennbar die Absicht nachgewiesen, unternehmerisch tätig zu sein.
Gegenargumente des Steuerberaters, also.....ähm....ich.
1. Richtig, im Moment zieht der GF von hier nach da und macht alles am Laptop. Räume werden gesucht (und schließlich auch gefunden), jedoch ist die nachrangig, da es sich um ein Beratungsunternehmen handelt.
2. Doch, ist ermittelbar. Google und Unternehmensregister helfen. Es ist auffällig, dass der Geschäftspartner gegen 34a GmbHG und 6 TelemedienG verstößt - mit anderen Worten, das Impressum ist unter aller Kanone. Aber das ist dessen Problem, nicht das der UG.
3. Stimmt. Ich hab auch schon gemeckert wegen der unzureichenden Aufbereitung. Die wesentlichen Dinge sind jedoch ersichtlich.
4. Bei dieser Argumentation wäre auc ich kein Unternehmer. Das ist billige Polemik ohne Substanz.
Gesamtaussage: Die Aussage des FAs ist schwammig und es ist nicht erkennbar, welche Art Unterlagen man denn nun sehen möchte.
Der GF wird nun krank und die UG "pausiert".
Im Versagungsbescheid werden die Aussagen des Prüfungsberichtes wiederholt, ohne dass eine Bezugnahme auf meine Einlassungen wahrzunehmen ist.
Es steht zu erwarten, dass der Einspruch ebenfalls mit Gebetsmühlen abgeschmettert wird, so dass gestritten werden muss.
Soweit der Sachverhalt, der in Gänze natürlich etwas komplexer ist.
Was ich wissen will: Hat von euch schon mal jemand sowas gehabt? Was unternimmt man gegen eine solche Sturheit, die sämtliche Einlassungen und Belege entgegnungslos an sich vorüberziehen lässt - wobei gleichzeitig ungreifbare und wohl auch unangreifbare Aussagen als Totschlagargumente herangezogen werden?
Mir ist bewusst, dass ich den Fall knapp dargestellt habe. Vielleicht ergibt sich aber dennoch eine Anregung.
Verfahrensrechtlich sind wir jetzt beim Einspruch gegen den Versagungsbescheid und den 218er Rückforderungsbescheid für zwischenzeitlich doch ausgezahlten kleine Vorsteuerbeträge.
Solch einen blöden Fall hatte ich noch nie....
Und was steckt dahinter?