USt und GeFü
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03.12.2011, 20:06
Beitrag: #1
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USt und GeFü
Freiberufler A,B und C (jeweils mit EU) gründen ABC GmbH & Co KG. Diese wiederum gründet ABC GmbH bei der A und B Gefü sind. Lt. GeFü-Vertrag steht ihnen neben Gehalt Spesenersatz zu.
A und B stellen im Rahmen ihres EU nun Rechnungen mit USt-Ausweis über "Reisekosten" an die GmbH aus. Da arbeitsrechtlich vereinbart ist m.E.n. kein USt-Ausweis möglich, da ArbN. Die USt ist nach §14c Abs.2 UStG geschuldet, die GmbH kann also keine VoSt geltend machen. Die Änderung der Rechnungen kann erst nach Beseitigung der Steuergefährdung, also nach Rückzahlung durch GmbH an das FA erfolgen. Auf seiten von A und B ist der VoSt-Abzug zu versagen (im PZR nur "Leistungen" an die GmbH). Fraglich ist, ob, da nur noch Spesenersatz abgerechnet wird, überhaupt noch irgendeine Unternehmereigenschaft vorliegt. Oder hab' ich irgendwo einen Denkfehler? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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USt und GeFü - taxpert - 03.12.2011 20:06
RE: USt und GeFü - showbee - 04.12.2011, 11:23
RE: USt und GeFü - taxpert - 07.12.2011, 13:00
RE: USt und GeFü - showbee - 07.12.2011, 13:12
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