Hinzurechnung ab 2008
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02.03.2009, 08:59
Beitrag: #14
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Lemgun schrieb:Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe. Ja, korrekt. Kein Halbteilungsgrundsatz, so BVerfG 2 BvR 2194/99 http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...19499.html vom 18.01.2006, aber absolute Grenze "erdrosselnder" Besteuerung wird aufrechterhalten. Das wäre im Extrembeispiel (Steuer > Gewinn) aber wohl so, wenn der steuerlich ermittelte Gewinn auch dem wirtschaftlich zutreffenden Gewinn der Steuerquelle entspricht (also keine Minderung durch Steuervergünstigungen). |
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