Steuerberater

Normale Version: Hinzurechnung ab 2008
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Hallo,

sitze gerade an einer Bilanz 2008 und kämpfe mit den neuen Hinzurechnungen. Wie sieht das eigentlich mit Standmieten bei Messeveranstaltungen aus? Firma X ist eine Durchführungsgesellschaft und hat ca. 2 Mio an Standgelder für divers. Messen im In- und Ausland bezahlt. Diese hat sie in der Regel weiterbelastet mit diversen weiteren Leistungen. Gewinn ca. 200 Tsd. EUR. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die 2 Mio wieder hinzuzurechnen sind und zwar als Mieten für unbewegl. WG (65%)?

Das sind dann ja mal ca. 36.000 mehr GewSt.

LG Torsten
Da das Gesetz zunächst von der Vermietung unbeweglicher WG spricht, scheinen mir Standmieten aufzuteilen:
unbewegliche WG (65% hinzuzurechnen) - reine Flächenvermietung
Nutzung bewegliche WG (25% hinzuzurechnen) (Technikgestellung, Möbelgestellung)
sonstige Leistungen (keine Hinzurechnung) (Reinigung, Energielieferung usw.

Kommt halt immer darauf an, wofür die Standmiete tatsächlich gezahlt wird. I.d.R. jedenfalls nicht nur reine Miete!
phönix schrieb:Da das Gesetz zunächst von der Vermietung unbeweglicher WG spricht, scheinen mir Standmieten aufzuteilen:
unbewegliche WG (65% hinzuzurechnen) - reine Flächenvermietung
Nutzung bewegliche WG (25% hinzuzurechnen) (Technikgestellung, Möbelgestellung)
sonstige Leistungen (keine Hinzurechnung) (Reinigung, Energielieferung usw.

Kommt halt immer darauf an, wofür die Standmiete tatsächlich gezahlt wird. I.d.R. jedenfalls nicht nur reine Miete!

Hallo,

na ja, ich habe z.B. eine Rechnung der Stadt Köln da steht nur drauf Standmiete für den Zeitraum vom 21.-24.5.08 250.000,- EUR. Was soll ich da aufteilen, da gibt es m.E. nichts aufzuteilen.

LG T.D.
Gibt es keinen Vertrag bzw. AGB´s im Zusammenhang mit der Rechnung? Im Zweifel müsste man Schätzen.
Im Endeffekt ist es doch über die Steuern das Geld des Mandanten, das gefährdet ist. Wenn der Mandant daran interessiert sein sollte, nur die zutreffenden Steuern zu zahlen, sollte er sich auf den Weg machen, in einer Anlage zur Rechnung eine Auflistung der erhaltenen Leistungen zu bekommen. Wenn die leistungen sich aus der Anlage zur Rechnung betragsmäßig aufteilen lassen - o.k - ansonsten muss halt geschätzt werden, dass sehe ich wie Dragon.
phönix schrieb:Im Endeffekt ist es doch über die Steuern das Geld des Mandanten, das gefährdet ist. Wenn der Mandant daran interessiert sein sollte, nur die zutreffenden Steuern zu zahlen, sollte er sich auf den Weg machen, in einer Anlage zur Rechnung eine Auflistung der erhaltenen Leistungen zu bekommen. Wenn die leistungen sich aus der Anlage zur Rechnung betragsmäßig aufteilen lassen - o.k - ansonsten muss halt geschätzt werden, dass sehe ich wie Dragon.

Hallo,

wer ist nicht daran interessiert nur die Steuer zu bezahlen die zutreffend ist. Aber das ist ja ein anderes Problem, dass die Standmiete im Prinzip mehrmals versteuert werden muss. Zwar mit unterschiedlichen %-Sätzen aber es findet m.E. eine echte Doppelbesteuerung statt.

Und im vorliegenden Fall gibt es auch keine Aufteilung weil nichts weiter dazu geliefert oder an Leistungen erbracht wird. Im Gegenteil, mein Mandant investiert noch ca. 1 Mio und erbringt an den Aussteller Y eine Werklieferung eines Messestandes mit entsprechenden weiteren Betreuungen etc. Na mal sehen was die anderen Mieten an Aufteilungspotential mitbringen.

Danke LG Torsten
tolledeu schrieb:Aber das ist ja ein anderes Problem, dass die Standmiete im Prinzip mehrmals versteuert werden muss. Zwar mit unterschiedlichen %-Sätzen aber es findet m.E. eine echte Doppelbesteuerung statt.

Das war doch Beratern wie auch Gesetzgeber schon von Anfang an klar. Aber der Gesetzgeber hat es durchgezogen.

Im Kollegenkreis gibt es einen Mandanten (GmbH), die aus Anmietung und Untervermietung eines Groß-Objekts bei 20 Mio Umsatz pro Jahr 200.000 Gewinn machte. Bis zur Gültigkeit der neuen Hinzurechnungsvorschrift. Der Vertrag läuft noch 6 Jahre...Erweiterte Kürzung gibt es aus bestimmten Gründen nicht. Nichts mehr gestaltbar.

Wie das aktuelle Ergebnis allein in der Gewerbesteuer lautet, kann sich jeder selbst ausrechnen...
Wenn es auch nicht weiterhilft, hier mal ein Extrem-Beispiel aus einer Fortbildung:

Juwelier betreibt Ladengeschäft in bester City-Lage.

Gewinn 2008: 24.000 €
Umsatz 2008: 3.000.000 €
Ladenmiete 2008: 1.200.000 €
Hebesatz 440 %

Lösung:

Hinzurechnung: 1.200.000 Ladenmiete x 65 % = 780.000 € abzgl. 100.000 € = 680.000 € x 25 % = 170.000 €

Gewinn: 24.000 €
+ Hinzurechnung: 170.000 €
= Gewerbeertrag: 194.000 €
- Freibetrag 24.500 €
verbleiben 169.500 €
x 3,5 % = 5.932 €
x 440 % = 26.100 € Gewerbesteuer

Ergebnis: Die zu zahlende Gewerbesteuer ist höher als der Gewinn.....
Petz schrieb:Die zu zahlende Gewerbesteuer ist höher als der Gewinn.....

wie würdet Ihr in diesen Fällen entscheiden, wenn ein Antrag auf abweichende Festsetzung oder Erlass gestellt würde?

Ich meine, ist schon klar, dass die Veranlagungsbeamten das nicht verbockt haben, sondern das BMF mit dem m.E. unsinnigen Gesetzesvorschlag. Aber irgendwie muss doch auch die Verwaltung auf die Realität reagieren und die Übermaßbesteuerung wenigstens zur Kenntnis nehmen.
keine Ahnung....

Wird wohl irgendwann mal eine Verwaltungsanweisung kommen, wenn denn solche Fälle des Öfteren vorkommen sollten.

Noch läuft Gewerbesteuer 2008 bei uns ja noch nicht einmal.....

Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???

Die beim BFH und BVerfG anhängigen Verfahren bekommen Zuwachs, nehme ich mal an.
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