Steuerberater

Normale Version: Hinzurechnung ab 2008
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Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???

Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe.

Zitat:Hallo,

na ja, ich habe z.B. eine Rechnung der Stadt Köln da steht nur drauf Standmiete für den Zeitraum vom 21.-24.5.08 250.000,- EUR. Was soll ich da aufteilen, da gibt es m.E. nichts aufzuteilen.

LG T.D.

Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Lemgun schrieb:Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Hallo,

na da ist der Streit ja auch vorprogrammiert, was ist kurzfristig? Z.B. im Rahmen der Cebit sind die Leute jetzt schon unten und bauen alles auf d.h. der AG übernimmt sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Subunternehmen die Hotelrechnungen für ca. 3 Wochen. Kosten ca. 60.000 ist das Kurzfristig?

Ich werde mich mal auf viel Streiterein einstellen.

Schönes Wochenende

LG T.D.
Sehe ich genauso, derartig viele unbestimmte Rechtsbegriffe werden Klageverfahren nach sich ziehen ohne Ende.
Lemgun schrieb:
Zitat:Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die Hälfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???
Von dem Halbteilungsgrundsatz wurde mittlerweile in der Rechtssprechung wieder Abstand genommen, soweit ich das richtig gelesen habe.

Ja, korrekt. Kein Halbteilungsgrundsatz, so BVerfG 2 BvR 2194/99

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...19499.html

vom 18.01.2006, aber absolute Grenze "erdrosselnder" Besteuerung wird aufrechterhalten. Das wäre im Extrembeispiel (Steuer > Gewinn) aber wohl so, wenn der steuerlich ermittelte Gewinn auch dem wirtschaftlich zutreffenden Gewinn der Steuerquelle entspricht (also keine Minderung durch Steuervergünstigungen).
Also ich hab gerade meine erste Bilanz auf dem tisch liegen, bei der mein Mandant trotz eines Verlustes von mehr als 50.000,- ¤ wegen der hinzurechnungen noch knapp 20.000,-- GewSt zahlen muss...

lg, Jive
aua ... Sad Weiß er schon von seinem Glück?
noch nicht ... :-/
siehe dazu BFH, Urteil v. 4.6.2014 - I R 21/13; veröffentlicht am 24.9.2014).
einfach mal so abgebügelt...

http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeige.../900012509
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