Hinzurechnung ab 2008
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27.02.2009, 10:20
Beitrag: #12
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Lemgun schrieb:Vielleicht hilft Tz. 7 des gleichlautenden Ländererlasses vom 4.7.2008 weiter. Danach werden z.B. kurzfristige Hotelnutzungen oder Beträge für kurzfristige Automietverträge nicht hinzugerechnet. Hallo, na da ist der Streit ja auch vorprogrammiert, was ist kurzfristig? Z.B. im Rahmen der Cebit sind die Leute jetzt schon unten und bauen alles auf d.h. der AG übernimmt sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Subunternehmen die Hotelrechnungen für ca. 3 Wochen. Kosten ca. 60.000 ist das Kurzfristig? Ich werde mich mal auf viel Streiterein einstellen. Schönes Wochenende LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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