Hinzurechnung ab 2008
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25.02.2009, 16:11
Beitrag: #9
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Petz schrieb:Die zu zahlende Gewerbesteuer ist höher als der Gewinn..... wie würdet Ihr in diesen Fällen entscheiden, wenn ein Antrag auf abweichende Festsetzung oder Erlass gestellt würde? Ich meine, ist schon klar, dass die Veranlagungsbeamten das nicht verbockt haben, sondern das BMF mit dem m.E. unsinnigen Gesetzesvorschlag. Aber irgendwie muss doch auch die Verwaltung auf die Realität reagieren und die Übermaßbesteuerung wenigstens zur Kenntnis nehmen. schönen Tag noch phönix |
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