Hinzurechnung ab 2008
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24.02.2009, 11:37
Beitrag: #5
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Im Endeffekt ist es doch über die Steuern das Geld des Mandanten, das gefährdet ist. Wenn der Mandant daran interessiert sein sollte, nur die zutreffenden Steuern zu zahlen, sollte er sich auf den Weg machen, in einer Anlage zur Rechnung eine Auflistung der erhaltenen Leistungen zu bekommen. Wenn die leistungen sich aus der Anlage zur Rechnung betragsmäßig aufteilen lassen - o.k - ansonsten muss halt geschätzt werden, dass sehe ich wie Dragon.
schönen Tag noch phönix |
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