Hinzurechnung ab 2008
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23.02.2009, 16:16
Beitrag: #2
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RE: Hinzurechnung ab 2008
Da das Gesetz zunächst von der Vermietung unbeweglicher WG spricht, scheinen mir Standmieten aufzuteilen:
unbewegliche WG (65% hinzuzurechnen) - reine Flächenvermietung Nutzung bewegliche WG (25% hinzuzurechnen) (Technikgestellung, Möbelgestellung) sonstige Leistungen (keine Hinzurechnung) (Reinigung, Energielieferung usw. Kommt halt immer darauf an, wofür die Standmiete tatsächlich gezahlt wird. I.d.R. jedenfalls nicht nur reine Miete! schönen Tag noch phönix |
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