§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
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18.02.2009, 13:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2009 13:37 von Jive.)
Beitrag: #10
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RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Mein ehemaliger Professor an der Uni hat immer gesagt :
Der Wille des Gesetzgebers ist zu erforschen .... Ich selbst hatte dieses "Problem" bisher auch noch nicht. Ich habe immer so verteilt wie ich oder der Mandant der Meinung war das es gut ist. ...und bin damit bisher immer durchgekommen.... Dieses Problem ist mir bisher nicht einmal in den sinn gekommen...den Sachbearbeitern im FA aber anscheinend auch nicht ... :-) Ansonsten teile ich die auffassung des SGL nicht .. finde aber ad hoc auch nix greifbares. Frag doch mal nach auf welche Rechtsnorm er denn seine Behauptungstützt lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis grĂĽnden eine Bank." - Bertold Brecht - |
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§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2009, 14:23
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - Dragon - 17.02.2009, 15:44
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - tosch - 17.02.2009, 15:53
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