§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
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18.02.2009, 10:30
Beitrag: #9
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RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Also das
showbee schrieb:Der Wortlaut "größere Aufwendungen" ist doppelt in der Mehrzahl, zeigt also deutlich, dass mehrere Ausgabenpositionen vorliegen und diejenigen die groß sind, können verteilt werden. bringt mich nun doch wieder ins Grübeln. Das würde ja bedeuten, dass ich bei einer Einzelmaßnahme nicht verteilen kann. Kann eigentlich nicht sein. Wenn ich an einem Mietshaus für T€ 10 die Eingangstüre austausche, kann ich m.E., auch wenn es sich nur um eine Rechnung mit einer Position handelt, gem. § 82 b verteilen. Das "Problem" ist auch für mich neu: das FA hat immer wie beantragt einer völlig beliebigen Splittung und Verteilung zugestimmt. |
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§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2009, 14:23
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