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§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
17.02.2009, 21:25
Beitrag: #7
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
meyer schrieb:Na, ja, man kann die Auffassung vertreten, mehrere kleine ergeben auch eine große.
Nein, das sehe ich nicht so: § 82 b spricht von "größeren Aufwendungen", die verteilt werden können, nicht von EINEM aus mehreren Maßnahmen resultierenden größeren Erhaltungsaufwand. Das hätte der Gesetzgeber wohl besser formuliert, wenn er aus einer Mehrheit eine Gesamtmaßnahme hätte machen wollen.

meyer schrieb:
tosch schrieb:Und da der Stpfl. "kann", muß er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "größeren Aufwendungen".
Das ist genau die Frage. "Kann" kann auch heißen, entweder für alles § 11 EStG oder für alles Verteilung.
Nichts ist unmöglich, ich suche mir halt die Lösung aus, die ich gerne hätte Wink - jedenfalls solange ich sie für einigermaßen vertretbar halte


meyer schrieb:Wenn man das "Wahlrecht je Erhaltungsmaßnahme" bejaht, wird aber auch schon die Abgrenzung zum Problem. Denn was gehört zu einer Einzelmaßnahme, die dann nicht für sich betrachtet werden kann? Und würde das nicht konsequenterweise bedeuten müssen, dass für jede Maßnahme ein eigener Verteilungszeitraum möglich sein müsste? Letzteres wäre mir aber vollkommen neu.
Warum eigentlich nicht? Ist ´ne prima Idee. § 82 b: können auf 2-5 Jahre ... das könnte man sicherlich auch so weit auslegen

meyer schrieb:
tosch schrieb:Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begründen.
Na, ja, an dessen Stelle würde ich mich da relativ leicht tun. Einfach auf den § verweisen und die Auffassung vertreten, dass dies nach der vertretenen Rechtsauffassung bedeutet, ein Sofortabzug eines Teils der Maßnahmen sei nicht möglich, wenn der Rest verteilt wird.
Bitte, wenn´s Dir bei Deinem Fall hilft Wink

Spass beiseite, dann bleibt eh nur das Rb-Verfahren.
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RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - tosch - 17.02.2009 21:25

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