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§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
17.02.2009, 19:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2009 20:11 von meyer.)
Beitrag: #5
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
tosch schrieb:Für mich der Umkehrschluß: gilt nicht für "kleinere" Aufwendungen
Na, ja, man kann die Auffassung vertreten, mehrere kleine ergeben auch eine große. So ungefähr ja auch der BFH im angeführten Urteil, wo es aber wohl eher darum ging, ob im konkreten Fall schon "größerer Erhaltungsaufwand" vorlag.

tosch schrieb:Und da der Stpfl. "kann", muß er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "größeren Aufwendungen".
Das ist genau die Frage. "Kann" kann auch heißen, entweder für alles § 11 EStG oder für alles Verteilung.

Wenn man das "Wahlrecht je Erhaltungsmaßnahme" bejaht, wird aber auch schon die Abgrenzung zum Problem. Denn was gehört zu einer Einzelmaßnahme, die dann nicht für sich betrachtet werden kann? Und würde das nicht konsequenterweise bedeuten müssen, dass für jede Maßnahme ein eigener Verteilungszeitraum möglich sein müsste? Letzteres wäre mir aber vollkommen neu.

tosch schrieb:Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begründen.
Na, ja, an dessen Stelle würde ich mich da relativ leicht tun. Einfach auf den § verweisen und die Auffassung vertreten, dass dies nach der vertretenen Rechtsauffassung bedeutet, ein Sofortabzug eines Teils der Maßnahmen sei nicht möglich, wenn der Rest verteilt wird.
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RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2009 19:47

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