Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
17.02.2009, 15:53
Beitrag: #3
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
§ 82 b sagt ausdrücklich: Der Steuerpflichtige kann größere Aufwendungen ... abweichend von § 11 ... auf 2-5 Jahre verteilen.

Für mich der Umkehrschluß: gilt nicht für "kleinere" Aufwendungen
Folglich können Erhaltungsaufwendungen durchaus unterschiedlich gehandelt werden.

Und da der Stpfl. "kann", muß er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "größeren Aufwendungen".

Nirgends steht etwas von "einheitlicher Behandlung".

Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begründen.
Der Gesetzestext gibt für seine Ansicht nichts her.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - tosch - 17.02.2009 15:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation