§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
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17.02.2009, 15:44
Beitrag: #2
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RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
So richtig lässt sich Prof. Lindberg im Frotscher ESt-Kommentar dazu auch nicht aus. Lediglich "... Ob größerer Erhaltungsaufwand gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist nicht kleinlich zu Verfahren. Der BFH hat einen Aufwand von 1.440 DM als größeren Erhaltungsaufwand angesehen(BFH v. 27.10.1992, IX 66/91, BStBl II 1993, 591). Nicht erforderlich ist, dass der Erhaltungsaufwand auf eine einzelne Maßnahme zurückzuführen ist."
Würde es dann wie der SGL sehe, wonach Aufwendungen unter einen Posten Erhaltungsaufwand zusammengefasst werden. Also wenn, Türen (500) und Fussboden (2.000) in einem Jahr gemacht werden, dann können diese Erhaltungsaufwendungen nur direkt (2.500) bzw. verteilt (je 500) geltend gemacht werden. Drenseck im Schmidt-Kommentar sagt auch nur, dass einzelne Aufwendungen zu einem größeren Erhaltungsaufwand zusammengefasst werden können. Vielleicht hilfts. Ciao Dragon |
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§ 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2009, 14:23
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - Dragon - 17.02.2009 15:44
RE: § 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand - tosch - 17.02.2009, 15:53
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