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Verpflegungsmehraufwendungen
10.02.2009, 00:27
Beitrag: #3
RE: Verpflegungsmehraufwendungen
Catja schrieb:Ist das nur das Stadtgebiet, oder ist da auch der Einzugsbereich (Nahbereich? Wie weit?) darunter zu verstehen?
Die Stadt hört für mich am Ortsende-Schild auf. Macht m.E. sonst auch keinen Sinn. Warum sollte jemand, der 2 km vor London übernachtet, die gleiche Pauschale bekommen wie der in London - die Preise sind mit Sicherheit niedriger.

Der BMF:
Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige von 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.

nach dem "Ort" - nicht "im Einzugsbereich"


Gruß

tosch
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Nachrichten in diesem Thema
Verpflegungsmehraufwendungen - Catja - 09.02.2009, 18:41
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - tosch - 10.02.2009 00:27

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