Verpflegungsmehraufwendungen
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10.02.2009, 00:27
Beitrag: #3
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RE: Verpflegungsmehraufwendungen
Catja schrieb:Ist das nur das Stadtgebiet, oder ist da auch der Einzugsbereich (Nahbereich? Wie weit?) darunter zu verstehen?Die Stadt hört für mich am Ortsende-Schild auf. Macht m.E. sonst auch keinen Sinn. Warum sollte jemand, der 2 km vor London übernachtet, die gleiche Pauschale bekommen wie der in London - die Preise sind mit Sicherheit niedriger. Der BMF: Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige von 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. nach dem "Ort" - nicht "im Einzugsbereich" Gruß tosch |
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Verpflegungsmehraufwendungen - Catja - 09.02.2009, 18:41
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - Keaton - 09.02.2009, 20:26
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - tosch - 10.02.2009 00:27
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - Catja - 10.02.2009, 08:13
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - showbee - 10.02.2009, 11:33
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - Keaton - 10.02.2009, 08:57
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - Catja - 10.02.2009, 09:27
RE: Verpflegungsmehraufwendungen - Opa - 10.02.2009, 11:56
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