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Bauzeichner - gewerblich tätig?
03.02.2009, 12:15
Beitrag: #2
RE: Bauzeichner - gewerblich tätig?
Das Urteil von München ist m.E. sehr eindeutig. Hab nochmal geschaut aber auch nichts Gegenteiliges gefunden. Insofern liegen meine Meinung nach gewerbliche Einkünfte vor.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Bauzeichner - gewerblich tätig? - Kiharu - 03.02.2009 12:15

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