Steuerberater

Normale Version: Bauzeichner - gewerblich tätig?
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Mandantin behauptet in einer Fachzeitschrift gelesen zu haben, ein selbständige Bauzeichnerin könne nicht
gewerbliche Einkünfte haben. Ich finde dazu gar nichts. was dies abstruse Ansicht stärken kann. Alle Rechtsprechung geht von gewerblichen Einkünften aus (z.B. FG München v. 10.4.1997) aus. Jede Kommentierung geht in die gleiche Richtung. Entwender hat m.M. nach die Mandantin den Artikel falsch in Erinnerung oder....?
Tätigkeit: Selbständige Erstellung von Bauplänen, die ein Archtiekt zur Einreichung abzeichnen muss und selbständige
Erstellung von Werkplänen.
Ich mache Ihr keine Hoffnung aber die guteste ist genervt. Gibt es vielleicht etwas Neueres zu der vorherrschenden Rechtsauffasssung?
Dank im Voraus
frankts
Das Urteil von München ist m.E. sehr eindeutig. Hab nochmal geschaut aber auch nichts Gegenteiliges gefunden. Insofern liegen meine Meinung nach gewerbliche Einkünfte vor.
Frag sie doch nach dem Artikel, evtl bringt der Aufschluss?
Ich glaube fast der fällt in die Sparte Latrinenparole oder wie beschäftige ich den armen Steuerberater.
frankts
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