03.02.2009, 09:31
Mandantin behauptet in einer Fachzeitschrift gelesen zu haben, ein selbständige Bauzeichnerin könne nicht
Ich mache Ihr keine Hoffnung aber die guteste ist genervt. Gibt es vielleicht etwas Neueres zu der vorherrschenden Rechtsauffasssung?
Dank im Voraus
frankts
gewerbliche Einkünfte haben. Ich finde dazu gar nichts. was dies abstruse Ansicht stärken kann. Alle Rechtsprechung geht von gewerblichen Einkünften aus (z.B. FG München v. 10.4.1997) aus. Jede Kommentierung geht in die gleiche Richtung. Entwender hat m.M. nach die Mandantin den Artikel falsch in Erinnerung oder....?
Tätigkeit: Selbständige Erstellung von Bauplänen, die ein Archtiekt zur Einreichung abzeichnen muss und selbständige
Erstellung von Werkplänen.Tätigkeit: Selbständige Erstellung von Bauplänen, die ein Archtiekt zur Einreichung abzeichnen muss und selbständige
Ich mache Ihr keine Hoffnung aber die guteste ist genervt. Gibt es vielleicht etwas Neueres zu der vorherrschenden Rechtsauffasssung?
Dank im Voraus
frankts