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Änderungssperre auch bei § 172 AO ?
29.01.2009, 18:51
Beitrag: #5
RE: Änderungssperre auch bei § 172 AO ?
Den hab ich hier und das Thema ist mir auch bekannt und ich habe es auch schon gelesen. Da es aber leider Mindermeinung ist und nicht dem BFH entspricht, ist es für meine Argumentationszwecke immer recht schwierig zu verwenden.

Aber ich finde es schon erstaunlich, dass sich kein Kommentar schlicht und ergreifend dazu äußert, dass § 351 Abs. 1 AO auf den § 172 AO analog anzuwenden ist. Da aber der HHSp und auch der T/K hinsichtlich der wiederholenden Verfügung die gleiche Meinung vertreten, haben sie es sich auch gleich verkniffen, auf eine analoge Anwendung hinzuweisen. (zumindest meine Vermutung Rolleyes )

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Änderungssperre auch bei § 172 AO ? - Kiharu - 29.01.2009 18:51

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