Option KU Regelung
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28.01.2009, 19:03
Beitrag: #22
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RE: Option KU Regelung
showbee schrieb:Es kommt nicht auf die Gewerbeanmeldung an, sondern ob durchgehend ein Unternehmen nach § 2 UStG (Einnahmeerzielungsabsicht) bestand oder nicht. Nur wenn auch das ust-liche Unternehmen in 2003 beendet wurde, kann in 2004 ein neues Unternehmen begonnen werden. Kommt wie immer drauf an. Aber wie gesagt, die Meldung beim GewA hat nix zu sagen. dem schließe ich mich an, ich sag nur unternehmenseinheit. allein deswegen kann nicht, wie hier jedoch vergebracht, darauf abgestellt werden, ob es sich um dieselbe tätigkeit handelt. das argument mit dem ruhenden betrieb kann m.e. nur greifen, sofern es sich um dieselbe tätigkeit handelt. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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