Option KU Regelung
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28.01.2009, 18:21
Beitrag: #20
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RE: Option KU Regelung
Genau das ist der springende Punkt. Und am ehesten kann ich mich @tosch´s kollegen anschließen:
"Auskunft des Kleinunternehmerspezialisten der OFD Stuttgart: Er vertritt die Auffassung, dass bei Wiederaufnahme der früheren unternehmerischen Tätigkeit - also gleicher Geschäftsinhalt - die Option weiterhin gilt. Das Unternehmen wird in diesem Fall nur als ruhend betrachtet. Bei Aufnahme einer gänzlich anderen unternehmerischen Tätigkeit hat der U wieder die Möglichkeit, die KU-Regelung zu beanspruchen." Nur wer will genau unterscheiden, ob es derselbe Geschäftsinhalt ist? Erst hieß es Fußpflegesalon, jetzt mobile Pediküre. Aus der Tischlerei wird eine Möbelschreinerei usw. |
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