Option KU Regelung
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28.01.2009, 18:09
Beitrag: #19
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RE: Option KU Regelung
Und genau darum gehts-die Freundin im Thread in der Jurathek hat das ERSTE Gewerbe (keine KU möglich, da Umsatzgrenze überschritten) abgemeldet, und 2 Jahre SPÄTER hat sie ein NEUES Gewerbe angemeldet.
Hier kein Problem, KU auch für das zweite, neue Gewerbe möglich. ABER: Wenn jetzt im ERSTEN Gewerbe zur USt optiert wurde, dann wurde das Gewerbe abgemeldet, und zwei Jahre später wird ein neues, anderes Gewerbe angemeldet-greift dann immer noch die Bindungswirkung des ERSTEN Gewerbes? ----------------- LG Clematis |
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