Option KU Regelung
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28.01.2009, 17:16
Beitrag: #14
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RE: Option KU Regelung
Also um meinen Standpunkt nun hier weiter zu diskutieren :
![]() Es kann durchaus sein, dass im ersten Jahr der Umsatz über 17500,-- € liegt und trotzdem die Kleinunternehmer-Regel Anwendung findet, weil der voraussichtliche Umsatz ( also der bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit geschätzte) unter 17.500,-- € lag. (vgl Abschnitt 246 Abs. 4 UStR) Hat man das Kreuz im Fragebogen zur erstmaligen steuerlichen Erfassung bei "ich liege voraussichtlich unter den 17.500,-- €" gemacht und gibt dann eine Voranmeldung mit Umsatzsteuer und vorsteuer ab, dann gilt das halt nach Abschnitt 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStR als Option. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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