Option KU Regelung
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28.01.2009, 15:54
Beitrag: #10
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RE: Option KU Regelung
Auskunft des Kleinunternehmerspezialisten der OFD Stuttgart:
Er vertritt die Auffassung, dass bei Wiederaufnahme der früheren unternehmerischen Tätigkeit - also gleicher Geschäftsinhalt - die Option weiterhin gilt. Das Unternehmen wird in diesem Fall nur als ruhend betrachtet. Bei Aufnahme einer gänzlich anderen unternehmerischen Tätigkeit hat der U wieder die Möglichkeit, die KU-Regelung zu beanspruchen. Eine BMF-Regelung oder Rechtsprechung dazu ist ihm nicht bekannt. |
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