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Option KU Regelung
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28.01.2009, 13:02
Beitrag: #2
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RE: Option KU Regelung
Es kommt nicht auf die Gewerbeanmeldung an, sondern ob durchgehend ein Unternehmen nach § 2 UStG (Einnahmeerzielungsabsicht) bestand oder nicht. Nur wenn auch das ust-liche Unternehmen in 2003 beendet wurde, kann in 2004 ein neues Unternehmen begonnen werden. Kommt wie immer drauf an. Aber wie gesagt, die Meldung beim GewA hat nix zu sagen.
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