Option KU Regelung
|
28.01.2009, 13:02
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Option KU Regelung
Es kommt nicht auf die Gewerbeanmeldung an, sondern ob durchgehend ein Unternehmen nach § 2 UStG (Einnahmeerzielungsabsicht) bestand oder nicht. Nur wenn auch das ust-liche Unternehmen in 2003 beendet wurde, kann in 2004 ein neues Unternehmen begonnen werden. Kommt wie immer drauf an. Aber wie gesagt, die Meldung beim GewA hat nix zu sagen.
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste