Option KU Regelung
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28.01.2009, 12:59
Beitrag: #1
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Option KU Regelung
Okay, fragen wir hier mal nach.
KU optiert zur USt. in 01. In 03 meldet er Gewerbe ab. In 04 meldet er ein neues Gewerbe wieder als KU an. Ist er in 04 bei Beginn der neuen Tätigkeit an die Option zur USt. von 01 für das alte Gewerbe gebunden? Wird die 5-jährige Frist durch die Unterbrechung aufgehoben? |
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