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Verjährung / Ablaufhemmung
28.01.2009, 11:50
Beitrag: #10
RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Liebe Kiharu,

ich halte sehr sehr viel von deinem Wissen. Vorallem was AO betrifft bist du sicher Welten besser als ich. Bitte hilf mir mal weiter:
Wortwörtlich steht doch in § 171 (4) AO: Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen ..., so läuft die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt ..., nicht ab, bevor die auf Grund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 drei Monate verstrichen sind.

Okay... also: BP in 2006 (natürlich inkl. GewSt). BP-Bericht vom 29.05.2006. Damit ist doch auch Satz 2 des § 171 (4) AO erfüllt? Drei Monate seit dem Bericht sind wohl verstrichen... Damit ist die Hemmung nicht mehr vorhanden und die Festsetzungsverjährung tritt ab 01.01.2008 ein?

Lieg ich falsch? Wo steh ich denn auf dem Schlauch?
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 28.01.2009 11:50

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