26.01.2009, 15:05
Ich bin Steuerberaterin... d.h. hab ich es nicht so mit der AO 
Folgende Situation:
ESt 2002 wurde 2003 abgegeben. Bescheid in 2003. Ebenfalls Bescheid über GewSt-Meßbetrag (lt. Auskunft FA, mir liegt kein Bescheid über GewSt-Meßbetrag vor!).
Einspruch gegen ESt wg. Einkünften aus Gewerbe.
Änderung auf Grund Einspruch (Sonderausgaben waren falsch). Neuer ESt-Bescheid 10/2004, lt. FA auch geänderte Bescheid über GewSt-Meßbetrag.
Dann BP in 2006, erneut geänderter ESt-Bescheid in 7/06 -> Einspruch hiergegen, größeres Problem, konnte erst 2008 gelöst werden.
Neuer ESt-Bescheid 4/2008 (von diesem Datum lt. FA ebenfalls geänderter Bescheid über GewSt-Meßbescheid,liegt uns aber wieder nicht vor).
Am 23.12.2008 hat die Stadt zum ersten mal einen Gewerbesteuerbescheid für 2002 erstellt. Bezugnehmend auf den Bescheid über den GewSt-Meßbetrag 10/2004.
Meine Frage jetzt: Macht es Sinn gegen den GewSt-Bescheid vorzugehen?
Verjährungsfrist für den GewSt-Bescheid: 4 Jahre gem. § 169 AO
Beginn der Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde (§170 AO), also mit Ablauf 2003.
Hemmung gem. § 171(10) AO: Verjährung frühestens zwei Jahre nach Festsetzung des Grundlagenbescheides (also des GewSt-Meßbetrages).
Verjährung m.E. mit Ablauf 31.12.2007.
Anschließend ist aber der Meßbescheid nochmals geändert worden... hebelt das die Verjährung aus? Beginnt da eine neue Frist zu laufen?
Kann mir einer der AO-Cracks (vermutlich einer der Finanzamtler) da bitte auf die Sprünge helfen und ggf. mit Fundstellen unterstützen?
Danke, danke, danke!!

Folgende Situation:
ESt 2002 wurde 2003 abgegeben. Bescheid in 2003. Ebenfalls Bescheid über GewSt-Meßbetrag (lt. Auskunft FA, mir liegt kein Bescheid über GewSt-Meßbetrag vor!).
Einspruch gegen ESt wg. Einkünften aus Gewerbe.
Änderung auf Grund Einspruch (Sonderausgaben waren falsch). Neuer ESt-Bescheid 10/2004, lt. FA auch geänderte Bescheid über GewSt-Meßbetrag.
Dann BP in 2006, erneut geänderter ESt-Bescheid in 7/06 -> Einspruch hiergegen, größeres Problem, konnte erst 2008 gelöst werden.
Neuer ESt-Bescheid 4/2008 (von diesem Datum lt. FA ebenfalls geänderter Bescheid über GewSt-Meßbescheid,liegt uns aber wieder nicht vor).
Am 23.12.2008 hat die Stadt zum ersten mal einen Gewerbesteuerbescheid für 2002 erstellt. Bezugnehmend auf den Bescheid über den GewSt-Meßbetrag 10/2004.
Meine Frage jetzt: Macht es Sinn gegen den GewSt-Bescheid vorzugehen?
Verjährungsfrist für den GewSt-Bescheid: 4 Jahre gem. § 169 AO
Beginn der Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde (§170 AO), also mit Ablauf 2003.
Hemmung gem. § 171(10) AO: Verjährung frühestens zwei Jahre nach Festsetzung des Grundlagenbescheides (also des GewSt-Meßbetrages).
Verjährung m.E. mit Ablauf 31.12.2007.
Anschließend ist aber der Meßbescheid nochmals geändert worden... hebelt das die Verjährung aus? Beginnt da eine neue Frist zu laufen?
Kann mir einer der AO-Cracks (vermutlich einer der Finanzamtler) da bitte auf die Sprünge helfen und ggf. mit Fundstellen unterstützen?
Danke, danke, danke!!