28.01.2009, 12:37
Bitte keine Lobeeren, auch ich liege manchmal daneben 
Schauen wir mal in den Abs. 4
Dazu deine Ausf�hrungen:
MB nach BP liegen unstrittig noch nicht vor --> k�nnen demnach bisher nicht unanfechtbar geworden sein. Eine Mitteilung nach � 202 Abs. 1 Satz 3 AO ist keine Pr�fungsbericht! Sondern nur die Mitteilung, dass die Pr�fung zu keiner �nderung der Besteuerungsgrundlagen gef�hrt hat. Da ich aber davon ausgehe, dass die BP zu �nderungen gef�hrt hat wird das leider nix mit der Drei-Monats-Frist.
Bleibt also noch Satz mit den fehlenden Bescheiden nach Schlussbesprechung. Daraus ergibt sich dann leider Ablaufhemmung bis 2010 f�r den MB 02.
Ich hoffe, ich konnte mich jetzt verst�ndlich ausdr�cken. Falls nicht, einfach noch mal nachfrage

Schauen wir mal in den Abs. 4
Zitat:Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Au�enpr�fung begonnen oder wird deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben, so l�uft die Festsetzungsfrist f�r die Steuern, auf die sich die Au�enpr�fung erstreckt oder im Fall der Hinausschiebung der Au�enpr�fung erstrecken sollte, nicht ab, bevor die auf Grund der Au�enpr�fung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder nach Bekanntgabe der Mitteilung nach � 202 Abs. 1 Satz 3 drei Monate verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn eine Au�enpr�fung unmittelbar nach ihrem Beginn f�r die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gr�nden unterbrochen wird, die die Finanzbeh�rde zu vertreten hat. Die Festsetzungsfrist endet sp�testens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Schlussbesprechung stattgefunden hat, oder, wenn sie unterblieben ist, seit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die letzten Ermittlungen im Rahmen der Au�enpr�fung stattgefunden haben, die in � 169 Abs. 2 genannten Fristen verstrichen sind; eine Ablaufhemmung nach anderen Vorschriften bleibt unber�hrt
Dazu deine Ausf�hrungen:
Zitat:bevor die auf Grund der Au�enpr�fung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder nach Bekanntgabe der Mitteilung nach � 202 Abs. 1 Satz 3 drei Monate verstrichen sind
MB nach BP liegen unstrittig noch nicht vor --> k�nnen demnach bisher nicht unanfechtbar geworden sein. Eine Mitteilung nach � 202 Abs. 1 Satz 3 AO ist keine Pr�fungsbericht! Sondern nur die Mitteilung, dass die Pr�fung zu keiner �nderung der Besteuerungsgrundlagen gef�hrt hat. Da ich aber davon ausgehe, dass die BP zu �nderungen gef�hrt hat wird das leider nix mit der Drei-Monats-Frist.
Bleibt also noch Satz mit den fehlenden Bescheiden nach Schlussbesprechung. Daraus ergibt sich dann leider Ablaufhemmung bis 2010 f�r den MB 02.
Ich hoffe, ich konnte mich jetzt verst�ndlich ausdr�cken. Falls nicht, einfach noch mal nachfrage
