Verjährung / Ablaufhemmung
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28.01.2009, 10:27
Beitrag: #9
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Zitat:Hemmung gem. § 171 (4) AO und § 171 (3a) AO bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheides, der auf Grund BP + Einspruch gegen den daraufhin erlassenen Bescheid, ergangen ist. Der letzte ESt-Bescheid 2002 (Abhilfe Einspruch, VdN bereits im vorherigen Bescheid aufgehoben) erging am 07.04.2008, damit ab 14.05.08 unanfechtbar und rechtskräftig. Und damit ab dem 14.05.2008 keine Hemmung mehr und damit VERJÄHRT!!! Leider nein ![]() Du kannst die Verjährung und Ablaufhemmung des MB nicht auf Grundlage des Einkommensteuerbescheides prüfen. Fakt ist, bisher kein MB ordnungsgemäß bekannt gegeben. Auch nicht nach BP. Die BP wird sich aber auch auf Gewerbesteuer erstreckt haben (steht in der PA) Das FA hat aber 4 Jahre (gerechnet ab dem Jahr der Schlussbesprechung) Zeit, einen MB zu erlassen. Wenn die BP mit Schlussbesprechung in 06 war, kann das Finanzamt aufgrund er Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO noch bis 2010 einen MB erlassen. Ergebnis: Du könntest zwar Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid einlegen. Dieser wird vermutlich auch von Erfolg gekrönt sein (wg. mangelder Bekanntgabe des MB) aber langfristig wirst du damit rechnen können, dass das FA einen MB für 2002 auf Basis der BP erläßt und ordnungsgemäß bekannt gibt und spätestens dann hat die Stadt / Gemeinde nochmals 2 Jahre Zeit die entsprechende Gewerbesteuer festzusetzen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009, 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Petz - 26.01.2009, 20:44
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - showbee - 27.01.2009, 09:35
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - tosch - 27.01.2009, 10:29
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