Verjährung / Ablaufhemmung
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28.01.2009, 10:16
Beitrag: #8
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Alles nicht so einfach. Deswegen hab ich das ja auch hier in die Runde geschmissen ;-)
Also, die Empfangsvollmacht ist nicht streitbefangen hier! Es liegt eine für uns vor. Zwar kann das Finanzamt nicht sagen, seit wann die vorliegt, aber sowohl der MB-Bescheid 2001 ist an uns adressiert als auch alle USt-Bescheide (selbe Probleme mit fehlendem Feld auf dem Formular für Empfangsvollmacht) und wir generell für alle Mandanten eine Empfangsvollmacht ohne Einschränkungen an das Finanzamt schicken. D.h. es mangelt an der Bekanntgabe des GewSt-MB Bescheides 2002 an uns?! Weil für 2002 noch KEIN EINZIGER MB-Bescheid vorliegt. Obwohl ja über die Jahre insgesamt jetzt vier ESt-Bescheide vorliegen. Wenn man das ordentlich durchsubsumiert (ich habe dieses Wort bei der Stb-Vorbereitung gehasst!): Verjährungsfrist § 169 (2) Nr. 1 AO > Vier Jahre Beginn § 170 (2) Nr. 1 AO > Mit Ablauf 2003 Ende somit mit Ablauf 2007 Hemmung gem. § 171 (4) AO und § 171 (3a) AO bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheides, der auf Grund BP + Einspruch gegen den daraufhin erlassenen Bescheid, ergangen ist. Der letzte ESt-Bescheid 2002 (Abhilfe Einspruch, VdN bereits im vorherigen Bescheid aufgehoben) erging am 07.04.2008, damit ab 14.05.08 unanfechtbar und rechtskräftig. Und damit ab dem 14.05.2008 keine Hemmung mehr und damit VERJÄHRT!!! Hab ich das so richtig subsumiert? Ich bring das jetzt noch zu Papier und schick das der Gemeinde ;-) Daumen drücken und danke für die Hilfe soweit... |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009, 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Petz - 26.01.2009, 20:44
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - showbee - 27.01.2009, 09:35
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - tosch - 27.01.2009, 10:29
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