§35a EStG bei Auszug Kind?
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27.01.2009, 15:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2009 15:06 von Dragon.)
Beitrag: #3
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RE: §35a EStG bei Auszug Kind?
Opa schrieb:Wer Hauptmieter der Kindes-, Nebenwg. ist, dürfte unerheblich sein. Das Kind gehört zum Haushalt der Eltern und ist diesem zuzuordnen (es besteht lediglich eine ausw. Unterbringung),...Das hatte ich mi auch schon gedacht - nur nicht getraut laut darüber nachzudenken. ![]() Zitat:Bei einer Ablehnung durch das FA würde mich die Begründung interessierenMan wird sehen, wie das FA reagiert. Danke erstmal. Neuigkeiten, dann an dieser Stelle. Ciao Dragon |
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§35a EStG bei Auszug Kind? - Dragon - 27.01.2009, 13:41
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Opa - 27.01.2009, 14:41
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Dragon - 27.01.2009 15:04
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Opa - 27.01.2009, 15:21
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