27.01.2009, 13:41
Hallo alle miteinander,
habe folgenden SV auf dem Tisch.
Tochter zieht aus dem elterlichen Haushalt aus, um in einer weiter entfernten (ca. 400 km) Uni zu studieren. Als Kind ist sie weiterhin in der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Eltern beauftragen eine Umzugsfirma und bezahlen diese auch.
Kann ich nun diese Kosten über den §35a EStG zum Abzug bringen, wenn
a) die Tochter Hauptmieter der Wohnung am Studiumsort ist?
oder
b) die Eltern Hauptmieter der Wohnung am Studienort sind?
zu a)
Habe hier meine Bedenken, da es nicht der neue Haushalt der Steuerpflichtigen (Eltern) ist.
zu b)
Hätte hier weniger Bauchschmerzen, da es ja ein Haushalt der Steuerpflichtigen ist. Kann doch egal sein, wer von der Familie dort wohnt oder?
Komme über das BMF-Schreiben irgendwie zu keiner "passenden" Lösung. Kann mir die Argumentation des FA schon vorstellen. "Das sind Sonderausgaben für ein Erststudium". Dann würden die Ausgaben aber vollends verpuffen
.
Danke schon mal für Eure Gedankenanstöße.
habe folgenden SV auf dem Tisch.
Tochter zieht aus dem elterlichen Haushalt aus, um in einer weiter entfernten (ca. 400 km) Uni zu studieren. Als Kind ist sie weiterhin in der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Eltern beauftragen eine Umzugsfirma und bezahlen diese auch.
Kann ich nun diese Kosten über den §35a EStG zum Abzug bringen, wenn
a) die Tochter Hauptmieter der Wohnung am Studiumsort ist?
oder
b) die Eltern Hauptmieter der Wohnung am Studienort sind?
zu a)
Habe hier meine Bedenken, da es nicht der neue Haushalt der Steuerpflichtigen (Eltern) ist.
zu b)
Hätte hier weniger Bauchschmerzen, da es ja ein Haushalt der Steuerpflichtigen ist. Kann doch egal sein, wer von der Familie dort wohnt oder?
Komme über das BMF-Schreiben irgendwie zu keiner "passenden" Lösung. Kann mir die Argumentation des FA schon vorstellen. "Das sind Sonderausgaben für ein Erststudium". Dann würden die Ausgaben aber vollends verpuffen

Danke schon mal für Eure Gedankenanstöße.