§35a EStG bei Auszug Kind?
|
27.01.2009, 14:41
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: §35a EStG bei Auszug Kind?
Wer Hauptmieter der Kindes-, Nebenwg. ist, dürfte unerheblich sein. Das Kind gehört zum Haushalt der Eltern und ist diesem zuzuordnen (es besteht lediglich eine ausw. Unterbringung), es ist eben nur ein "Teilumzug". Damit sind dies haushaltsn. DL, Voraussetzungen: Eltern zahlen, unbar usw. (ist wohl bekannt).
Bei einer Ablehnung durch das FA würde mich die Begründung interessieren. SA können es nicht sein, da es zwar ein berufl. veranlasster Umzug ist, aber vorher kein eigener Haushalt bestand, damit keine steuerl. Berücksichtigung. |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§35a EStG bei Auszug Kind? - Dragon - 27.01.2009, 13:41
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Opa - 27.01.2009 14:41
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Dragon - 27.01.2009, 15:04
RE: §35a EStG bei Auszug Kind? - Opa - 27.01.2009, 15:21
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste