Verjährung / Ablaufhemmung
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27.01.2009, 13:31
Beitrag: #7
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung steht:
Der Steuerbescheid soll nicht mir/uns zugesandt werden, sondern: Ich würde mich nicht trauen, daraus eine generelle Empfangsvollmacht für alle Steuerarten herzuleiten. Und ich glaube auch nicht, dass lieschenmueller´s Mandant die Meßbescheide nicht bekommen hat. Erfahrungsgemäß werden diese Arten von unliebsamen Papieren, auf denen nicht steht: "Bitte bezahlen Sie bis zum" in irgendeine Ablage gelegt und vergessen. Ich hätte beim FA angerufen und mir Kopien der MB´s zuschicken lassen. Diese sind vermutlich an die Anschrift des Mandanten adressiert. Und wenn die Anschrift stimmt und es in seinem Haus keinen zweiten Mitbewohner mit gleichem Namen gibt, wird der Mandant den Zugang kaum bestreiten. Mal ganz abgesehen davon ist die Frage der wirksamen Zustellung hier eh nur theoretischer Natur: Legt man gegen den Gewerbesteuerbescheid mit der Begründung eines nicht zugegangenen MB´s Einspruch ein, wird das FA die Zustellung umgehend nachholen. Ihne zeitliche Probleme. |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009, 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
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