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Verjährung / Ablaufhemmung
27.01.2009, 10:29
Beitrag: #5
RE: Verjährung / Ablaufhemmung
lieschenmueller schrieb:Hemmung gem. § 171(10) AO: Verjährung frühestens zwei Jahre nach Festsetzung des Grundlagenbescheides (also des GewSt-Meßbetrages).
Weitere Hemmung: § 171 (4) AO:
Wird vor Ablauf der Frist mit einer BP begonnen, so läuft die Frist nicht ab, bevor die aufgrund der AP zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind


Endgültige Bescheide wurden in 2008 erlassen, damit Beginn der Festsetzungsverjährung in 2008

-> Hemmung § 171 (10): Verjährung erst 2010

Ich fürchte, es kommt nicht darauf an, ob die vorherigen MB´s wirksam bekannt gegeben worden sind.


Leg doch einfach mal den Einspruch ein und begründe ihn mit Festsetzungsverjährung. Das Gewerbesteueramt hat sicherlich die entsprechenden Textbausteine Big Grin oder "Erfahrungen", aufgrund derer es die steuerlich korrekte Lösung mitteilen kann.
Oder - was ich nicht glaube - es akzeptiert die Verjährung, nimmt den Bescheid zurück, Du zeigst Tongue und Deine Mandanten freuen sich - auch noch über Deine Rechnung.
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung - tosch - 27.01.2009 10:29

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