Verjährung / Ablaufhemmung
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27.01.2009, 09:35
Beitrag: #4
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Vermutlich das alte Problem: In der Et-Erklärung wurde der StB als Zustellempfänger angegeben, in der GewSt-Erklärung ist dafür kein Feld vorgesehen. Gilt die Zustellvollmacht für 2002 jetzt auch für den GewSt-MB ? Dieses Problem ist auch bei uns nicht abschließend gelöst, meiner Meinung nach aber nicht. [/quote] Stimme zu, der StB-Stempel in einem Formular genügt nicht. GewSt und ESt sind unterschiedliche Steuerarten, also kann man nicht einfach Steuerbescheide nach Mutmaßung zustellen. Entweder man teilt bei Mandatsübernahme dem FA eine generelle Zustellvollmacht oder man hat Pech. Das ist auch entscheidend, weil der StB für die Prüfung von Bescheiden eine Gebühr verlangen kann. |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009, 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
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